
Die Inhaltsstoffe müssen natürlichen Ursprungs sein, jedoch nicht aus biologischem Anbau (kontrollierte biologische Landwirtschaft) stammen.
Diese Stufe ist die Grundlage des NATRUE-Labels: hier ist definiert, welche Inhaltsstoffe erlaubt sind und wie sie verarbeitet werden dürfen. Es ist die Basislinie der beiden anderen Stufen.
Natürliche Inhaltsstoffe dürfen nur respektvoll, in sanften Verfahren verarbeitet werden. Je nach Produktgruppe gibt es eine Untergrenze für natürliche und eine Obergrenze für naturnahe Inhaltsstoffe.

Das sind Produkte der Naturkosmetik mit Inhaltsstoffen aus biologischem Anbau: mindestens 70% der natürlichen Inhaltsstoffe* müssen aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft und/oder kontrollierter Wildsammlung stammen.
Im Vergleich zur ersten Stufe verlangen wir höhere Untergrenzen für natürliche und niedrigere Obergrenzen für naturnahe Inhaltsstoffe.
* beziehungsweise gegebenenfalls der naturnahen Inhaltsstoffe

Bei Biokosmetik müssen mindestens 95% der natürlichen Inhaltsstoffen* aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft und/oder kontrollierter Wildsammlung stammen.
Im Vergleich zur zweiten Stufe verlangen wir höhere Untergrenzen für natürliche und niedrigere Obergrenzen für naturnahe Inhaltsstoffe. Diese Stufe zu erreichen ist eine große Herausforderung an die Hersteller.
* beziehungsweise gegebenenfalls der naturnahen Inhaltsstoffe


